11.04.2019
Neues Geschäftsgeheimnisgesetz
Ohne eine Übergangsfrist tritt ab April 2019 das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) in Kraft.
Einen Artikel über Inhalte und Maßnahmen dieses Gesetzes ist im Handwerksmagazin nachzulesen.
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11.04.2019
Ohne eine Übergangsfrist tritt ab April 2019 das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) in Kraft.
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