14.06.2021
Welche Einweg-Kunststoffprodukte sind ab dem 3. Juli verboten?
Nachfolgend möchten wir Ihnen die von Herrn Dr. Hans-Georg Basikow, Öffentlich vereidigter und bestellter Sachverständiger durch die IHK und durch das Land Brandenburg, zur Verfügung gestellten Informationen, weitergeben.
Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor) dürfen ab dem 3. Juli 2021 EU-weit nicht mehr produziert werden. Der Handel kann vorhandene Ware abverkaufen.
Verboten werden zudem Wegwerfteller, -becher oder -besteck, aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. Das gleiche gilt für Einweggeschirr aus Pappe, das nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff bestehen oder mit Kunststoff überzogen ist.
Erlaubt bleiben weitere Wegwerfprodukte aus oder mit Kunststoff wie beispielsweise Feuchttücher und bestimmte Hygieneartikel, Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern oder Wegwerfgetränkebecher. Sie müssen ebenfalls ab dem 3. Juli 2021 ein spezielles Kennzeichen erhalten, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt und Verbraucherinnen und Verbraucher über die richtige Entsorgung informiert.